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Einkommenssicherung

 

Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung schützt Sie im Ernstfall vor den

finanziellen Folgen und hilft Ihnen und Ihren Angehörigen, den

Alltag nach einem schweren Unfallereignis leichter zu bewältigen. 

 

 

 

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder im Kindergarten, Schüler in der Schule, Stundenten in der Universität oder Fachhochschule sowie Auszublidende, Arbeitnehmer und Haushaltshilfen am Arbeitsplatz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den direkten Hinweg zum Arbeits- bzw. Ausbildungsort sowie den Heimweg. Allerdings können die Betroffenen von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung häufig nicht angemessen leben. Die meisten Unfälle passieren außerdem in der Freizeit, für die der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht greift.

 

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das der Versicherte unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

 

Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

 

 

Wer kann eine private Unfallversicherung abschließen?

 

Nicht versicherbar sind lediglich dauernd Pflegebedürftige und geistige Kranke. Für Personen, die voneiner der Kranken betroffen sind, welche das Unfallrisiko oder den Genesungsprozess erhheblich beeinflussen ( z. B. Epilepsie, Diabetes), muss bei Antragsstellung im Einzelfall geprüft werden, ob eine Versicherung, ggfs. gegen eine höhere Prämie, möglich ist. Darüber hinaus kann neben individuellen Risiken (z. B. der Ausübung gefährlicher Sportarten) auch die Zugehörigkeit zu bestimmen Berufsgruppen zu einer Ablehnung dei der Unfallversicherung führen. Zu diesen Berufsgruppen gehören zum Beispiel Akrobaten, Polizisten, Soldaten, Berufstaucher, Diplomaten so wie viele weitere Berufe.

 

Die private Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr.

 

Welche Leistungen sind versichert?

 

  • Kosmetische Operation
  • Kurkostenbeihilfe
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Bergungskosten
  • Todesfallleistung

 

Was ist nicht Versichert? 

 

Grundsätzlich sind die Unfälle nicht Versichert, die durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen, die durch Drogen und Alkoholeinfluss verursacht wurden.

Ein Schlaganfall ist Definitiv kein Unfall,

der Unfall muss durch eine Auswirkung von außen verursacht worden sein.

Ebenso Unfälle, die sich bei der Verübung oder Planung einer Straftat ereignen.

 

 

 

Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit berufsunfähig werden, erhalten Sie dank der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Diese private Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist ein Muss, da die gesetzliche Rentenversicherung i.d.R. keine Basisversorgung sicherstellen kann.

Berufsunfähigkeit

 

 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen mehr finanzielle Sicherheit im Falle von Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall.

 

Wie wertvoll der eigene Beruf ist, wird einem häufig erst dann schmerzlich bewusst, wenn man unfähig ist, diesen auszuüben und für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen.

 

 

 

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?

 

Berufsunfähig ist, wer über 6 Monate dauernd unfähig ist seinen Beruf auszzuüben, ohne dass eine Aussicht auf Besserung besteht. Als ursachen hierfür kommen Krankheit, Körperverletzungen oder Kräfteverfall in Betracht.

 

 

Wie hoch sollte die Rentenleistung sein?

 

Die versicherte Rentenleistung sollte im Fall von Berufsunfähigkeit mindestens die lücke schließen, die zwischen dem gegenwärtigen persönlichen Nettoeinkommen und einem möglichen Einkommen bei Berufsunfähigkeit (z.B. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Mieteinnahmen, Zinsen aus Vermögen) entsteht.

 

 

Was ist bei einem Berufswechsel zu beachten?

 

In der Regel ist derjenige Beruf versichert, der unmittelbar vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde. Bei einigen Versicherern besteht Ihrerseits eine Informationspflicht, wenn Sie den Beruf wechseln. Beim Wechsel in einen risikoreichern Beruf kann unter Umständen ein höherer Beitrag fällig werden.

 

 

Bitte beachten Sie hierzuden für Ihren Vertrag gültigen Tarif und die Vertragsbedingungen.

 

 

 

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