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Notwendige Versicherungen

 

Kfz- Versicherung

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Sie suchen eine Kfz-Versicherung oder wollen Ihre bestehende Versicherung wechseln?

 

Insbesondere bei der Kfz-Versicherung lassen sich im Jahr bis zu mehrere hundert Euro sparen. Sie können jährlich bis zum 30. November Ihre bestehende Versicherung kündigungen. Gerne prüfen wir für Sie kostenfrei, ob Ihr Fahrzeug im günstigsten Tarif versichert ist oder sich ein Wechsel für Sie lohnt. 

 

Sichern Sie sich rechtzeitig die passende Versicherung  für Ihr Fahrzeug zu einem optimalen Preis-Leistungsverhältnis.

 

Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Jedes in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeug muss haftpflicht versichert sein. Wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung befriedigt die Versicherung im Schadenfall berechtigte Ansprüche Dritter gegen Sie.

 

Darüber hinaus gibt es aber noch mehr, was man über die Kfz-Versicherung wissen sollte. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne hierzu.

 

Was ist eine Teil- und Vollkaskoversicherung?

 

Eine Vollkaskoversicherung oder Fahrzeugvollversicherung erweitert die Teilkaskoversicherung um Unfallschäden am Fahrzeug sowie Schäden, die durch betriebsfremder Personen verursacht werden. 

 

Die Teilkaskoversicherung oder Fahrzeugteileversicherung bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz und umfasst die Beschädigung, die Zersteröung oder den Verlust des Kraftfahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teil durch Brand, Explosion, Diebstahl und Elementarschäden sowie weitere versicherte Gefahren.

 

Was ist ein Schutzbrief?

 

Eine Vollkaskoversicherung oder Fahrzeugvollversicherung erweitert die Teilkaskoversicherung um Unfallschäden am Fahrzeug sowie Schäden, die durch mut- oder bösewillige Handlungen betriebsfremder Personen verursacht werden.

 

 

Privathaftpflicht

 

 

"Jeder braucht eine Haftpflichtversicherung - aber nicht jeder dieselbe"

 

Die Private Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor finanziellen Folgen, welche aus Risiken des täglichen Lebens entstehen. Ihre Private Haftpflichtversicherung befriedigt berechtigte Ansprüche Dritter gegen Sie und wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab (umgekehrte Rechtsschutzfunktion!).

 

 

Wer braucht eine Private Haftpflichtversicherung?

 

Es lohnt sich für jede Familie und Erwachsenen, eine Privathaftpflicht abzuschließen. Insbesondere bei Personenschäden können Forderungen bei einer nicht vorhandenen Privathaftpflicht schnell den finanziellen Ruin bedeuten.

 

Der Schutz der Privaten Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich auf den Familienkreis ausgerichtet. Für Singels bestehen gesonderte Angebote. Der Versicherungsnehmer und Personen des gleichen Privat-Haushaltes sind im gleichen Umfang mitversichert. 

 

 

Was ist Versichert?

 

Grundsätchlich sind Personen- und Sachschäden versichert. Mietsachschäden und Vermögensschäden können ebenfalls versichert werden. Hiermit sind die Ansprüche gemeint, die gegen den Versicherungsnehmer z. B. als Gast, Gastgeber, Sportler, Fußgänger und in der Freizeit geltend gemacht werden.

 

 

Wie hoch muss die Deckungssummer sein?

 

Wegen einem Schaden den Sie verursachen, müssen Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Aus diesem Grund ist es eine Überlegung Wert, eine hohe Versicherungssumme (Deckungssumme) für Ihre Privathaftpflicht abzuschließen. 


Wir Prüfen für Sie Ihren bestehenden Vertrag und finden für Sie eine Privathaftpflicht mit gleichwertigen Leistungen zu einem günstigeren Beitrag.

 

 

Was ist nicht versichert?

 

Nicht alles im Leben kann versichert werden. Die Gefahren, welche eher dem Berufs- oder Betriebshaftpflicht zuzuordnen sind oder außerhalb eines "durchschnittlichen" Privatlebens liegen von der Versicherung ausgeschlossen. 

 

 

Hausratversicherung

 

 

Schützen Sie Ihr Hab und Gut, z.B. vor Einbruch, Vandalismus, Feuer , Sturm oder Leitungswasser? Eine Versicherung kann Ihren Hausrat nicht vor Schäden schützen, wohlaber vor den finanziellen Folgen hierdurch.

 

 

Was ist versichert?

 

Der Versicherungsschutz umfasst Sachen, die im Haushalt der Einrichtung, dem Gebrauch oder dem Verbrauch dienen, z. B. Möbel, Geschirr, Bekleidung, Arbeitsgeräte wie Copmuter und Haustiere. Darüber hinaus, sind Bargeld und Wertgegenstände mit den vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen sowie fremdes Eigentum, z. B. von Gästen und Besuchern, ebenfalls versichert.

 

 

Was ist nicht versichert?

 

Der Umstand, dass eine Sache in der Wohnung aufbewahrt wird, macht aus dieser Sache nicht automatisch verischerten Hausrat. So gehören  z. B. gewerbliche Warenvorräte nicht zum privaten Hausrat. Ebenfalls nicht mitversichert sind die Sachen von Untermietern.

 

Rechtsschutzversicherung

 

 

Je nach Bedarf können für gewerbliche Risiken und verschiedene private Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen werden.

 

Zu der versicherten Person gehören Ehegatte, Lebenspartner, Kinder die noch keine berufliche Tätigkeit ausüben.

 

Weil juristischer Beistand teuer ist und Sie nicht auf Ihr Recht verzichten sollten, bieten wir Ihnen eine Rechtsschutzversicherung im Streitfall an.

 

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten auch dann, wenn Sie verlieren.

 

 

Was ist Versichert?

 

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt jegliche Kosten, wenn Ihr Streit verloren geht. Die Anwalts- und Gerichtskosten, notwendige Auslagen für Sachverständige und Zeugen sowie die Kosten des Gegners werden übernommen. Auch Kosten für Schieds- oder Schlichtungsverfahren sind auch mitversichert. 

 

 

Was nicht Versichert ist:

 

  • Versicherungsnehmer und Personen, die in der gleichen Versicherungspolice mitversichert sind
  • Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutzversicherungsgesellschaft 
  • Streitigkeiten aus Park- und Haltverstößen 
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter 
  • Ordnungswidrigkeiten, die vorsätzlich begangen wurden
  • Streitigkeiten, die bei der Planung, Errichtung , Umbau und der Finanzierung von Immobilien entstehen
  • Bergbauschäden, die an Gebäude oder Grundstücken entstehen

 

 

Was Versichert ist:

 

  • Kosten des eigenen Anwalts
  • Gerichtsvollzieherkosten
  • Kosten eines eigenen Sachverständigen
  • Kosten der Gegenseite, sowie die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht
  • Übersetzungskosten für Unterlagen in Auslandsfällen
  • Kosten bei Streitigkeiiten, denen ein Kfz-, Kauf- oder Reparaturvertrag zu Grunde liegt

 

 

Wartezeit oder Karenzzeiten von 3 Monaten bestehen für:

 

  • Arbeits- Rechtsschutz
  • Gebäude-, Wohnungs- und Gründstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz

 

Wartezeiten sollen verhindern, dass eine Rechtsschutzversicherung im Vorfeld eines sich abzeichnenden Schadenfalls abgeschlossen wird.

 

Eine Wartezeit entfällt, wenn bereits ein gleichartiger Vertrag bei einer anderen Gesellschaft für das gleiche Risiko bestanden hat und der neue Vertrag zeitlich direkt anschließt. Es bestehen keine Wartezeiten für Leistungsarten, bei denen ein Schadenfall zeitlich kaum vorhersehbar ist: 

 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf- Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • im Familien- und Erbrecht
  • bei Kauf- oder Leasingverträgen über ein neues Fahrzeug

 

 

 

Tierhalterhaftpflicht

 

 

Der Hund ist ein treuer Freund und Wegbegleiter des Menschen. Hierbei sollte man im Hinterkopf behalten, dass der Hund ein Tier bleibt und nicht in jeder Situation in seinem Verhalten vorhersehbar ist. Ein unglücklicher Unfall kann für Sie als Hundehalter schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Eine Hundehaftpflichtversicherung kann hier helfen.

 

 

Für Pferde

 

Ein Pferd fasziniert uns Menschen durch seine Anmut und Kraft schon seit Jahrhundert. Ungezügelt und entfesselt kann die Kraft des Tieres jedoch erhebliche Schäden verursachen. Als Pferdehalter haften Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen. 

 

 

Für was braucht man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

 

  • Ihr Hund beißt andere Personen
  • Ihr Hund rauft sich mit einem Rivalen und verletzt ihn
  • Ihr Pferd bricht aus und verwüstet den Garten des Nachbars
  • Ihr Pferd scheut und verursacht einen Verkehrsunfall.

 

 

Wer ist versichert?

 

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und Ihre Familie des Hundes oder Pferdes sowie Freunde, Verwandte oder Nachbarn, die hin und wieder auf Ihr Tier aufpassen.

 

 

Wer ist nicht versichert?

 

Tiere, die dem Erwerb oder dem Unterhalt des Halters dienen, zum Beispiel das Pony in den Reiterferien oder der Hund des Wachmanns, müssen speziell über eine gewerbliche Tierhalterhaftpflicht versichert werden.

 

 

 

 

 

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